Allegemeine Informationen zum Rehasport bei der MTG Horst

Vom Arzt verordnet, von den Krankenkassen bezuschusst

Bei Verordnung durch einen Arzt werden unsere lizensierten Kurse bis zu 100 % von den Krankenkassen bezuschusst. Der Rehabilitationssport ist eine aktive Maßnahme, die nur bei regelmäßiger Teilnahme positive Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann.

Beratung und Anmeldung ausschließlich an der Infotheke im Sport- und Gesundheitszentrum.

Was erwartet Sie in der Rehasport-Gruppe?

In den Rehasport-Gruppen finden Sie Menschen, die von ähnlichen Einschränkungen wie Sie betroffen sind. Neben dem gemeinsamen Sporttreiben ist auch der Austausch mit anderen ein wichtiges Element des Rehasports. Dabei steht immer der ganze Mensch im Mittelpunkt. Die Ziele der unterschiedlichen Rehasportangebote unterscheiden sich natürlich je nach Einschränkung. Das gemeinsame Ziel aller Gruppen im Rehasport ist jedoch die Erhalung und Verbesserung der Alltagstauglichkeit.

  • Max. 15 Teilnehmer je Gruppe.
  • Eine Übungseinheit dauert 45 bis 90 Minuten.
  • Gruppengymnastik mit verschiedenen Kleingeräten.
  • Vielfältige Entspannungsübungen.

Wichtig für das Training!

  • Handtuch
  • Getränke nach Bedarf (KEINE Glasflaschen!)
  • bequeme Kleidung
  • Hallenschuhe mit heller und sauberer Sohle
  • pünktliches Erscheinen zum Kurs
  • regelmäßige Teilnahme

Was tun bei Verhinderung?

Wenn Sie nicht in der Lage sein sollten, am Rehasport teilzunehmen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.
Bei wiederholten und vor allem längeren Ausfällen behalten wir uns vor, den Kursplatz anderweitig zu vergeben.

5 Schritte zum Rehasport:

1. Körperliche Beschwerden

Wenn körperliche Beschwerden vorhanden sind, kann Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung über Rehasport ausstellen. Die Entscheidung, welche Behandlungsmaßnahme für Sie geeignet ist, obliegt dem behandelnden Arzt

2. Arztbesuch

Wenn Ihr Arzt die Notwendigkeit von Rehasport feststellt, stellt er Ihnen die Verordnung 56 „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport“ aus. Diese erhalten Sie auch an unserer Infotheke. Wichtig ist das Kreuz auf der Verordnung beim Rehabilitationssport. Die MTG bietet KEIN Funktionstraining an.

3. Verordnung über Rehasport

Die Verordnung 56 muss vor der Teilnahme am Rehasport von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden! Sie müssen die Verordnung ebenfalls auf der Rückseite unterschreiben.

4. Terminvereinbarung

Sobald Ihre Krankenkasse die Verordnung genehmigt hat, melden Sie sich bitte an der Infotheke der MTG Horst (Tel.: 0201-453 544 50 / service(at)mtg-horst.de). Hier erfahren Sie die Termine, zu denen die Rehasportkurse angeboten werden.
Eine Teilnahme an einer Rehasportgruppe ohne vorherige Absprache ist nicht möglich.

5. Teilnahme am Rehasport

Teilnehmen kann jede und jeder, die / der eine genehmigte Verordnung vom Arzt und der Krankenkasse hat.
Personen, die über ihre Verordnung hinaus an einer Rehasportgruppe teilnehmen möchten, können dies auf Basis einer Vereinsmitgliedschaft gerne tun.