Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge

Die Altersangaben beziehen sich auf das im Beitragsjahr (Kalenderjahr) erreichte Alter.
Im Familiengrundbeitrag sind Eltern und/oder alle Familienmitglieder bis 24 Jahre enthalten.
Der Monatsbeitrag setzt sich zusammen aus Grundbeitrag und Abteilungsbeitrag/- beiträgen.

  bis 24 Jahre ab 25 Jahre Familie
Aufnahmegebühr 5,00 € 12,00 €  
Grundbeitrag    2,00 €    2,50 €   5,00 € 
Abteilungsbeitrag      
Badminton 5,40 € 5,90 €  
Basketball 7,00 € 8,50 €  
Bogenschießen 6,00 € 8,00 €  
Breitensport    *1 3,50 € 3,50 €  
Einrad 5,50 € 7,00 €  
FIT-CLUB 20,00 € 20,00 €  
Handball 6,10 € 8,70 €  
Herzsport    *2   6,00 €  
Iaido 3,50 € 8,00 €  
Kanusport 3,50 € 5,00 €  
KISS    *3 15,00 €    
Leichtathletik 5,00 € 6,00 €  
Rollstuhltanz 10,00 € 10,00 €  
Skisport 3,50 € 3,50 €  
Taekwondo 11,00 € 12,00 €  
Tischtennis 5,00 € 11,00 €  
Turnen 4,10 € 4,60 €  
United Sports 1,50 € 2,00 €  
Volleyball 4,10 € 5,70 €  
Passivbeitrag    *4 2,50 € 2,50 €  

1) Kinder der Mutter-Vater-Kind-Gruppen zahlen nur den Grundbeitrag
2) ohne Kostenerstattung durch die Krankenkassen beträgt der Abteilungsbeitrag 16,50 € bzw. 18,50 €
3) alle weiteren Kinder einer Familie zahlen 10,00 €
4) bei passiven Familienmitgliedern wird 1,00 € auf den Familiengrundbeitrag angerechnet
Beitragszahlung Bankeinzug 1/2 jährlich zum 1. Januar und 1. Juli
jährlich zum 1. April
Überweisung jährlich zum 1. April plus 3,00 € Bearbeitungsgebühr
   Die Aufnahme in eine weitere Abteilung oder der Wechsel in eine andere Abteilung kann jederzeit erfolgen; ein Wechsel aus dem FIT-CLUB jedoch nur zum Halbjahresende unter Beachtung einer Mitteilungsfrist von 6 Wochen zum 30. Juni oder 31. Dezember.

Der Wechsel von einer passiven in eine aktive Mitgliedschaft ist jederzeit möglich; der Wechsel von aktiv in passiv nur zum Halbjahresende unter Beachtung einer Mitteilungsfrist von 6 Wochen zum 30. Juni oder 31. Dezember.

Das vom Übungsleiter eingetragene Datum der Aufnahme bzw. für den Wechsel und die jeweilige Zahlungsfolge sind Grundlage für die Ermittlung einer Nachzahlung oder Erstattung.
Vereinsaustritt Ein Vereinsaustritt ist zum 30. Juni oder 31. Dezember möglich; er ist 6 Wochen vor dem gewünschten Termin unter Beifügung des Mitgliedsausweises der MTG-Geschäftsstelle, Schultenweg 44, 45279 Essen, schriftlich mitzuteilen.
Änderungen Alle Änderungen (Name - Anschrift - Bankverbindung etc.) sind rechtzeitig bekannt zu geben.
Stand: 01.01.2010
zurück zur Seite Mitgliedschaft!